Rechtsprechung
BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 3/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erwerbsunfähigkeit - Gesundheitszustand des Versicherten - Gewährung von Zeitrente - Änderung der Arbeitsmarktlage - Begründete Aussicht
Verfahrensgang
- SG Speyer, 18.08.1978 - 10 J 547/77
- BSG, 12.02.1981 - 4 RJ 3/80
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90
Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit
Es geht auch schon aus dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 12. Februar 1981 (4 RJ 3/80 - SozR 2200 § 1276 Nr. 4) hervor, daß die Zeitrentengewährung nicht nur dann in Betracht kommt, wenn gesundheitliche Gründe den Wegfall der BU erwarten lassen. - LSG Hessen, 29.09.1983 - L 12 An 151/83
Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts; Zeitrente; Haushaltsbegleitgesetz …
Demgegenüber hielt das Bundessozialgericht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80) diese Auffassung mit der Begründung für unzutreffend, sie stehe bereits im Widerspruch mit dem Wortlaut des Gesetzes, das in § 53 Abs. 1 1. Halbsatz AVG die gesetzlichen Voraussetzungen der Zeitrente nenne und keinen Unterschied mache, ob die Erwerbsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit) ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Berechtigten beruhe oder nicht.Bei einem verschlossenen Arbeitsmarkt müßten zumindest Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sich dem Versicherten noch gewisse, nicht nur vereinzelt vorkommende Möglichkeiten einer zumutbaren Beschäftigung böten, oder daß in absehbarer Zeit entsprechende Arbeitsplätze geschaffen würden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80).
Das Sozialgericht hat denn auch durch Urteil vom 19. Januar 1983 mit Rücksicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80 - zur Gewährung einer Dauerrente verurteilt.
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 11/07
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung einer unbefristeten in eine …
Die hiernach anzustellende Prognose war im Allgemeinen aus der Sicht des Versicherungsträgers im Zeitpunkt der Erteilung des Rentenbescheides zu stellen (BSG vom 12. Februar 1981 - 4 RJ 3/80, SozR 2200 § 1276 Nr. 4). - BSG, 12.08.1982 - 11 RA 38/81
Erwerbsunfähigkeitsrente; Erwerbsunfähigkeit; Behebung der Erwerbsunfähigkeit
Bei eingetretener Erwerbsunfähigkeit kann Rente auf Zeit nur gewährt werden, wenn die für die Annahme einer Behebung der Erwerbsunfähigkeit in absehbarer Zeit sprechenden Gründe gewichtiger sind als die dagegen sprechenden Gründe; das gilt auch dann, wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand des Versicherten beruht (Fortführung von BSG 12.02.1981 4 RJ 3/80 = SozR 2200 § 1276 Nr. 4 und BSG 17.02.1982 1 RJ 102/80 = SozR 2200 § 1276 Nr. 6).